Ihre Kanzlei für Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht in Heidenheim an der Brenz
Mit dem Strafrecht verwirklicht der Staat seine Vorstellung, dass die Verletzung grundlegender Verhaltensnormen mit Freiheits-
oder Vermögensverlust belegt wird. Weniger stark ausgeprägt ist das staatliche Sanktionsbedürfnis im Ordnungswidrigkeitenrecht.
Strafrecht – ein Recht, viele Tatbestände
Zur Verfolgung, Verhandlung und Verurteilung werden in gesonderten Gesetzen im Strafrecht Tatbestände wie Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung, Mord, Erpressung, Sprengstoffdelikte, Computerdelikte, schwere Verkehrsdelikte wie auch die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung herangezogen.
Vom Nebenstrafrecht werden in gesonderten Gesetzen Verstöße gegen das Wirtschafts- und Betäubungsmittelgesetz oder gegen die Umwelt und
Missachtungen gewerberechtlicher Vorgaben, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel, Gesundheit und Arbeit, erfasst.
Bußgelder als erzieherische Maßnahme
Bei Ordnungswidrigkeiten stehen als Sanktionen Bußgelder im Vordergrund. Um eine bleibende erzieherische Wirkung zu erreichen, können Ordnungswidrigkeiten auch Eintragungen von Punkten im Verkehrszentralregister und Fahrverbote, aber auch gewerberechtliche Auflagen und Unterlassungsverfügungen nach sich ziehen.
Das Rechtsstaatsprinzip steht im Vordergrund
Um keine Willkür walten zu lassen, hat der Staat sich durch Grundrechte, den Gesetzesvorbehalt und strikte Kompetenzregelungen eigene Schranken auferlegt.
Zudem wird dem Angeklagten ausdrücklich das Recht eingeräumt, zu schweigen oder sogar Schutzbehauptungen aufzustellen und die Hilfe eines sachkundigen und der strikten Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalts als Verteidiger in Anspruch zu nehmen.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten zudem die Unschuldsvermutung.
Strafverteidigung nach allen Regeln des Strafrechts
Aufgabe des Strafverteidigers ist es, die von der Staatsanwaltschaft vorzulegenden und vom Gericht selbstständig zu überprüfenden Beweismittel auf ihre Tauglichkeit und Vereinbarkeit mit anderen Beweismitteln zu überprüfen, Lücken und Widersprüche offenzulegen und die Beziehung von Gutachten oder
Zeugen zu beantragen, um so für den Angeklagten oder Betroffenen ein günstigeres Ergebnis bis hin zum Freispruch zu erreichen.
Die Bedeutung von Zeugenbefragungen
Aufgabe des Verteidigers ist es, das Gericht zu einer Überprüfung zu veranlassen, inwieweit die von Zeugen gegenüber Dritten oder Behörden geäußerten Wahrnehmungen noch von deren Erinnerungsbild während der Aussage vor Gericht gedeckt sind, ob der Sachverständige die notwendige Sachkunde aufweist und sich auch mit abweichenden Beurteilungen auseinandergesetzt hat.
Die sorgfältige Prozessvorbereitung
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Beweismittel und Zeugenaussagen bei Betäubungsmitteldelikten. Der Angeklagte sieht sich seinerseits gezwungen, den Zeugen oder anderweitige Abnehmer oder Verkäufer zu belasten, um für sich eine Strafermäßigung zu erhalten.
Verteidiger sind gesetzlich bestimmte Fürsprecher des Mandanten
Der Verteidiger ist Fürsprecher seines Mandanten. Die Durchsetzungskraft seiner Argumente schwindet allerdings, wenn er nicht die gebotene Distanz zum Beschuldigten wie auch die Kritikfähigkeit gegen die gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfe aufbringen kann.