Profitieren Sie von unserer Erfahrung und dem durch Fachanwaltschaften in den Bereichen Bau- und Architektenrecht sowie Miet-
und Wohnungseigentumsrecht geprägten, ständig aktualisierten Expertenwissen unserer Kanzlei.
Treten Baumängel auf, resultieren daraus Rechtsschutzmöglichkeiten wie Nachbesserungs-, Minderungs-, Schadensersatz- oder Rücktrittsrechte. Uneinigkeit
kann über Werklohn- und Architektenhonorarforderungen entstehen.
Unter Berücksichtigung des Mindestpreischarakters der HOAI und der Formvorschriften der DIN 276 und 277 unterstützen wir Sie als Architekt bei der
Aufstellung Ihrer Honorarforderung und tragen für Sie als Bauherr zu einer treffenden Analyse der in Rechnung gestellten Positionen bei.
Bauverträge, Grundstückskaufverträge und die Rechte und Pflichten nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) lassen oftmals Fragen
offen.
Außerhalb des privaten Baurechts vertreten wir Sie auch im öffentlichen Bauplanungs- und Bauaufsichtsrecht. In vielen Fällen gilt es dabei, die Zulässigkeit
eines Bauvorhabens mittels anwaltlicher Hilfe gegenüber Behörden abzuklären oder die Auftragsvergabe durch geeignete Verträge vorzubereiten oder auf formelle und inhaltliche Fallstricke überprüfen zu lassen.
Auch im Mietrecht kommt es zu risikobehafteten Konstellationen, die Sie mit unserer anwaltlichen Hilfe zu Ihrer Zufriedenheit schnell lösen können, gleich, ob Sie als Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer oder Hausverwalter unsere Unterstützung benötigen.
Beratungsbedarf auf Mieterseite entsteht meist bei Mietmängeln, Kündigungen und fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen.
Für Ärger seitens des Vermieters sorgen säumige oder nachlässige Mieter.
Häufig stellt sich Mietern oder Käufern von Immobilien die Frage: Muss ich Maklerlohn für ein vermitteltes Miet- oder Kaufobjekt tatsächlich bezahlen?
Für Immobilienmakler ist die Frage entscheidend: Wie komme ich rechtssicher zu meiner verdienten Provision?
Wir führen Sie zu überzeugenden Ergebnissen.
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) weist für einzelne Wohnungseigentümer, die gesamte Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung eine Vielzahl unterschiedlicher Interessen auf, die zu einer einheitlichen Entscheidung zusammengeführt werden müssen.
Wir verfassen Ihre Anträge, vertreten Sie in Eigentümerversammlungen und bieten Ihnen in diesem komplexen Themenbereich eine umfassende
wirtschaftliche und juristische Begleitung.
Das private Baurecht wird von den Vorschriften des Werkvertragsrechts, des BGB, den Vergabe- und Ausführungsvorschriften der VOB, dem Immobilienrecht sowie dem Architekten- und dem Nachbarrecht geprägt.
Im öffentlichen Baurecht wird über die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens und die Auflage und Einhaltung von Bebauungsplänen und Sicherheitsbestimmungen entschieden. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet über die Erteilung oder Versagung von Genehmigungen zur Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum, den Erlass von Nutzungsuntersagungen, die Stilllegung von Baustellen und Abbruchanordnungen.
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