An das familiär verbundene Geflecht von Beziehungen persönlicher wie wirtschaftlicher Art knüpft das Familienrecht als Teil des Zivilrechts an, um Strukturen für ein dauerhaftes Zusammenleben und die Bildung neuer Gemeinschaften zu ermöglichen.
Störende Einwirkungen auf die familiäre Gemeinschaft werden mit anwaltlicher und notfalls staatlicher Unterstützung unterbunden. Bei finanzieller Hilfebedürftigkeit und in Konfliktlagen wie einer Scheidung oder bei Streitigkeiten über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht sind die staatlichen Stellen verpflichtet, den Betroffenen mittels Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe rechtlichen Beistand zu ermöglichen und sie von Verfahrenskosten freizustellen.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, dem hilfebedürftigen Teil der Familie eine angemessene Teilhabe am Familieneinkommen und am erwirtschafteten Vermögen zu ermöglichen.
Bereits im Vorfeld einer Scheidung tragen wir durch die Gestaltung von Unterhaltsvereinbarungen, Ehe- und Güterrechtsverträgen, durch Konzepte für Umgangsregelungen sowie durch von uns erarbeitete Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich dazu bei, den Partnern außerhalb wie auch innerhalb einer Ehe eine angemessene Grundlage für eine gemeinschaftliche oder aber getrennte Zukunft zu verschaffen.
Im Konfliktfall gehen wir auf die wesentlichen Problembereiche ein und zeigen Wege auf, wie sich aus dem bisherigen Miteinander ein geordnetes Nebeneinander ohne zusätzliche Verletzungen oder Übervorteilungen erreichen lässt.
Besonders in internationalen Familienbeziehungen hat es sich als unumgänglich erwiesen, das kulturelle Vorverständnis der Beteiligten sowie die persönliche und wirtschaftliche Lage, das Alter und die Bindung an traditionelle Vorstellungen in die notwendigen Lösungsansätze einzubeziehen.
Hauptkonfliktfelder ergeben sich immer wieder bei der güterrechtlichen Vermögensauseinandersetzung und im Unterhaltsrecht.
Im Güterrecht erschweren oftmals das Heimatrecht des Partners, aber auch Ansprüche aus Schenkungen und Aufwendungen und eine radikal geänderte Rechtsprechung des BGH das Verständnis der Betroffenen für eine gerechte Aufteilung.
Unser Bestreben ist es, den Parteien dabei zu helfen, die entstandenen Emotionen zu versachlichen. Sofern Kinder betroffen sind, fokussieren wir das Anliegen der Eltern auf das Kindeswohl.
Zum Familienrecht gehört auch die Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die Ihr Selbstbestimmungsrecht fortdauern lassen
sollen.
Im Familienrecht stehen wir Ihnen mit dem erforderlichen Vorverständnis und mit Kenntnis der Rechtsgrundlagen zur Verfügung. Maßstab für alles Tun
unserer Anwälte bleibt der Respekt vor der Persönlichkeit der Beteiligten, die Wahrung der Verhältnismäßigkeit der anzuwendenden Mittel, die Vermeidung
jeglichen Übermaßes und der Schutz der Familie.