Das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts umfasst nahezu alle Themen rund um Ihre berufliche oder unternehmerische Tätigkeit.
In welcher beruflichen Situation Sie sich als Arbeitnehmer auch befinden, das Arbeitsrecht regelt Ihre Ansprüche.
Als Kenner der Materie beraten und vertreten wir Sie als Arbeitnehmer in Ihrem Sinne und stellen Ihre berufliche Zukunft auf eine verlässliche Grundlage.
Als selbstständiger Unternehmer und Arbeitgeber tragen Sie für Ihr Unternehmen und die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter eine große wirtschaftliche und soziale Verantwortung.
Wenn Sie Hilfe bei der Formulierung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen oder Kündigungen benötigen oder personelle Entscheidungen zu treffen haben, steht Ihnen unsere Kanzlei als Ansprechpartner und Gestalter kompetent zur Seite.
Unsere Anwälte beraten Sie ausführlich und weisen Ihnen die Wege für eine juristische Umsetzung. Wir übernehmen für Sie innerhalb und außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens die Prozessführung.
Wenn Sie als Betriebsrat Fragen zu Ihrer rechtlichen Stellung in Ihrem Gremium oder zu betriebsverfassungsrechtlichen Problemen, zu tarifvertraglichen Regelungen, zu einer Betriebsvereinbarung oder einem Sozialplan haben oder unsere Unterstützung im Rahmen betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen gegenüber der Unternehmensführung oder vor der Einigungsstelle benötigen, stehen wir Ihnen zur Seite.
Sie sind auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II, auf Maßnahmen zur Arbeitsförderung gemäß dem Sozialgesetzbuch III oder
auf Sozialhilfe gemäß den Regelungen des SGB XII angewiesen und benötigen sofort Mittel für Ihren Lebensunterhalt oder Rechtsschutz gegen fehlerhafte
Bescheide?
Profitieren Sie von unserer anwaltlichen Erfahrung in allen Themengebieten des Sozialrechts. Wir vertreten Sie gegenüber Sozialversicherungsträgern, Krankenkassen, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Integrationsamt.
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